Verantwortung in der Lieferkette

Wir vertreiben sowohl weltweit bekannte Markenprodukte als auch Produkte unserer Eigenmarkengesellschaft. Lieferantenbeziehungen sind zentraler Bestandteil unseres Handelns. Gemeinsam mit unseren Lieferanten setzen wir uns dafür ein, Arbeits- und Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu schützen und zu stärken.


Unsere Haltung ist klar definiert – in unserem Verhaltenskodex, dem Supplier Code of Conduct und unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten. Diese Dokumente bilden den verbindlichen Rahmen für unser eigenes Handeln und die Zusammenarbeit mit unseren Partnern.

 

Unsere Ziele:

 

Für unsere Eigenmarken

 

  • Mit allen neuen Vertragspartnern werden wir als Vertragsbestandteil einen Lieferantenkodex vereinbaren, der auf den Standards der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI) basiert.
  • Wir führen weiterhin regelmäßig Sozialaudits durch und intensivieren die Nachverfolgung der Auditergebnisse. Dazu gehören die Erstellung und Umsetzung von Maßnahmenplänen gemeinsam mit den jeweiligen Produktionsstandorten.

 

Für unsere Fremdmarken


Im Rahmen des jährlichen Lieferantenscreenings gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) werden wir bei Lieferanten mit erhöhtem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikopotenzial darauf hinwirken, dass sie eine vertragliche Zusicherung abgeben. Diese soll die Einhaltung unserer Erwartungen in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt gewährleisten.

Engagement in Brancheninitiativen

Um unserer Verantwortung global gerecht zu werden, engagieren wir uns in führenden Brancheninitiativen:

  • Responsible Business Alliance (RBA): Als Mitglied der RBA verpflichten wir uns zur Einhaltung der branchenweit anerkannten Standards und Grundsätze des RBA-Verhaltenskodex. Dieser bildet die Grundlage für ein verantwortungsvolles Wirtschaften in globalen Lieferketten.
  • amfori BSCI: Seit 2014 ist unsere Tochtergesellschaft IMTRON, die für das Eigenmarkengeschäft verantwortlich ist, Mitglied der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Die Initiative setzt sich weltweit für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten in Produktionsstätten ein.

Beide Standards – RBA und amfori BSCI – sind zentrale Elemente unserer Lieferantenbeziehungen. Sie unterstützen uns dabei, nachhaltigere und faire Bedingungen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern.

Standards für Menschenrechte und Umweltschutz

Wir wollen Menschenrechte und Umwelt nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern auch entlang der Lieferkette schützen.

Die Basis dafür bilden etablierte Richtlinien und Grundsatzdokumente: Unser Verhaltenskodex, die Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte und der Supplier Code of Conduct verpflichten uns und unsere Geschäftspartner zu ethischem Verhalten, Transparenz und nachhaltigerem Wirtschaften.

Um sowohl den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) als auch unseren eigenen Standards gerecht zu werden, haben wir umfassende Prozesse implementiert. Diese werden kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.

Zu unseren zentralen Maßnahmen gehören:

 

1. Entwicklung und Integration eines Risikomanagements: Alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten werden in einem systematischen Ansatz verankert, der darauf abzielt, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und wirksam zu steuern.
2. Regelmäßige Risikoanalysen: Sowohl unser eigener Geschäftsbereich als auch unsere gesamte Lieferkette werden fortlaufend auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hin überprüft – als Grundlage für frühzeitige gezielte Maßnahmen.
3. Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Wir implementieren verantwortungsvolle Einkaufspraktiken und verbindliche Mindeststandards in unseren Lieferantenverträgen. Nachhaltigkeit wird ein fester Bestandteil unserer Lieferantenauswahl, -bewertung und -steuerung. Darüber hinaus führen wir Schulungen und Sensibilisierungsprogramme durch und engagieren uns aktiv in Brancheninitiativen – um gemeinsam mit anderen Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu fördern.

 

Weiterführende Informationen zu unserem Due Diligence-Ansatz finden Sie in der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten. Diese wird jährlich überprüft, aktualisiert und vom Vorstand freigegeben.

Die wichtigsten Bestandteile unserer Grundsatzerklärung im Überblick:

 

  • Unser klares Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes
  • Ein Einblick in unsere Strategie und Zielsetzung im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt – sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette
  • Unsere internen Prozesse zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt, insbesondere im Bereich Risikomanagement, Risikoanalyse sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Informationen zu verfügbaren Beschwerdemechanismen
  • Dokumentation und Berichterstattung unserer menschenrechtlichen Due-Diligence-Aktivitäten

 

Wir begreifen die gesetzlichen Anforderungen nicht nur als Pflicht, sondern als Chance, über bestehende Standards hinauszugehen. Unser Ziel: Eine nachhaltigere und verantwortungsvolle Lieferkette, die den gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird. 

Beschwerdeverfahren für Menschenrechte und Umweltschutz

Gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind wir verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, das sowohl internen als auch externen Personen ermöglicht, Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße zu melden. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in der Verfahrensordnung.   

Nachhaltigkeit

Beschwerdeverfahren für Menschenrechte und Umweltschutz

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Wie wir uns über unser Kerngeschäft hinaus engagieren

Gesellschaftliches Engagement

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